STRAFVERTEIDIGUNG · § 142 STGB · NRW
Unfallflucht – was jetzt?
Sie werden beschuldigt, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben? Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Ich prüfe nach Akteneinsicht, welche Beweise tatsächlich vorliegen und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Jetzt Kontakt aufnehmenJetzt zählt, was Sie als Nächstes tun:
01
Keine Aussage bei der Polizei
Äußern Sie sich gegenüber der Polizei zunächst nicht zur Sache. Eine Einlassung sollte erst nach Akteneinsicht erfolgen
02
Akteneinsicht abwarten
Erst die Ermittlungsakte zeigt, welche Spuren, Zeugenaussagen und sonstigen Beweismittel tatsächlich vorliegen.
03
Fahrerlaubnis im Blick behalten
Bei § 142 StGB kann auch die Fahrerlaubnis betroffen sein. Deshalb sollte früh geprüft werden, ob Maßnahmen gegen den Führerschein drohen.
Was Ihnen jetzt drohen kann:
Geld- oder Freiheitsstrafe
§ 142 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Welche Strafe im konkreten Fall droht, hängt insbesondere von den Umständen des Unfalls und den persönlichen Verhältnissen ab.
Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
Neben einer Geldstrafe können auch erhebliche Folgen für die Fahrerlaubnis drohen. Ob ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt, hängt insbesondere von den Umständen des Unfalls und der Höhe des Schadens ab. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche fahrerlaubnisrechtlichen Folgen konkret zu erwarten sind.
Punkte in Flensburg
Eine Verurteilung wegen Unfallflucht kann außerdem zu Punkten im Fahreignungsregister führen. Welche Folgen konkret drohen, hängt vom Ausgang des Strafverfahrens ab.
So gehe ich bei einem Vorwurf der Unfallflucht vor:
01
Akteneinsicht
Zunächst fordere ich die Ermittlungsakte an und prüfe, welche Beweise tatsächlich vorliegen.
02
Beweislage prüfen
Ich prüfe insbesondere Schaden, Unfallspuren, Zeugenaussagen und die Frage, ob der Fahrer sicher identifiziert werden kann.
03
Verteidigungsstrategie
Erst nach Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage entscheide ich, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder weiterhin keine Angaben zur Sache gemacht werden sollten.
Erfahrung in der Strafverteidigung bei Unfallflucht
Seit über 20 Jahren bin ich ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht verbinde ich langjährige strafrechtliche Erfahrung mit einem besonderen Blick auf die möglichen Folgen einer Unfallflucht für Führerschein und Fahrerlaubnis.
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Seit über 20 Jahren Strafverteidiger
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Seit über 20 Jahren Strafverteidiger

Beschuldigt wegen Unfallflucht?
Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Nach Akteneinsicht prüfe ich, welche Beweise tatsächlich vorliegen, ob Ihnen die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann und welche Folgen für Führerschein und Fahrerlaubnis drohen. Erst danach lässt sich entscheiden, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall sinnvoll ist.
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