Unfallflucht – Strafe und Führerschein
Wer sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, muss mit einem Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechnen. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe können auch erhebliche Folgen für Führerschein und Fahrerlaubnis drohen. Entscheidend sind die Umstände des Unfalls, die Höhe des Schadens und die konkrete Beweislage.
Welche Strafe droht bei Unfallflucht?
§ 142 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Welche Sanktion im konkreten Fall zu erwarten ist, hängt unter anderem von der Schadenshöhe, dem Unfallgeschehen und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ab.
Wann drohen Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis?
Neben der eigentlichen Strafe kann die Fahrerlaubnis besonders wichtig werden. Je nach Schaden und Unfallumständen kommen ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche fahrerlaubnisrechtlichen Folgen tatsächlich zu erwarten sind.
Welche Beweise sind bei Unfallflucht entscheidend?
Ob sich der Vorwurf einer Unfallflucht nachweisen lässt, hängt wesentlich von der konkreten Beweislage ab. Häufig spielen Zeugenaussagen, Kennzeichenangaben, Unfall- und Lackspuren sowie die Frage eine Rolle, ob der Fahrer tatsächlich identifiziert werden kann. Auch die Wahrnehmbarkeit eines Zusammenstoßes kann für die Verteidigung entscheidend sein.
Wie läuft die Verteidigung ab?
Zu Beginn steht regelmäßig die Akteneinsicht. Erst wenn bekannt ist, welche Beweise Polizei und Staatsanwaltschaft tatsächlich haben, lässt sich die weitere Strategie sinnvoll festlegen. Je nach Aktenlage kann es angezeigt sein, weiterhin keine Angaben zur Sache zu machen oder eine gezielte schriftliche Einlassung abzugeben.


Erfahrung in der Strafverteidigung
Seit über 20 Jahren bin ich ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht vertrete ich Beschuldigte auch in Verfahren wegen Unfallflucht und den damit verbundenen Folgen für Führerschein und Fahrerlaubnis.
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bundesweite Verteidigung
Beschuldigt wegen Unfallflucht?
Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache, bevor die Ermittlungsakte ausgewertet wurde.
Häufige Fragen zur Unfallflucht
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei grundsätzlich nicht folgen. Häufig ist es sinnvoll, zunächst keine Angaben zu machen und über einen Verteidiger Akteneinsicht zu beantragen.
Was passiert, wenn ich den Unfall nicht bemerkt habe?
Für eine Strafbarkeit wegen Unfallflucht muss der Unfall grundsätzlich wahrgenommen worden sein. Ob ein Anstoß bemerkbar war, kann deshalb für die Verteidigung eine zentrale Rolle spielen.
Ist ein Zettel am beschädigten Auto ausreichend?
Nein. Ein Zettel mit den eigenen Kontaktdaten ersetzt grundsätzlich nicht die gesetzlich erforderlichen Feststellungen.
Wann wird bei Unfallflucht der Führerschein entzogen?
Ein Führerscheinentzug kommt insbesondere bei bedeutenden Schäden oder Personenschäden in Betracht. Ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Kann ein Verfahren wegen Unfallflucht eingestellt werden?
Ja. Je nach Beweislage und Umständen des Falles kommen unterschiedliche Formen der Einstellung in Betracht.
Darf die Polizei mein Auto untersuchen?
Die Polizei kann versuchen, Unfallspuren am Fahrzeug zu sichern. Ob und auf welcher rechtlichen Grundlage eine Untersuchung erfolgt, sollte im konkreten Verfahren geprüft werden.
Muss ich als Fahrzeughalter sagen, wer gefahren ist?
Nicht automatisch. Welche Angaben gemacht werden müssen oder sinnvoll sind, hängt insbesondere davon ab, in welcher Eigenschaft Sie von der Polizei angeschrieben werden.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Verteidigung?
Bei Verkehrsstrafverfahren besteht häufig Rechtsschutz. Ob Deckung besteht, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und vom konkreten Vorwurf ab. Im Falle der Verurteilung droht jedoch eine Rückforderung.